Steuerhinterziehung und Steuerbetrug effektiver aufdecken: Kabinett verlängert Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege

Das Kabinett hat am 06.08.2025 beschlossen, die Aufbewahrungsfrist
für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute
auf zehn Jahre zu verlängern. Die Gesetzesänderung dient laut Bundesregierung
dazu, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und einen wirksamen
Steuervollzug zu stärken. Dadurch könnten Fälle groß angelegter
Steuerhinterziehung wie bei Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften konsequent
verfolgt werden. Das sorge für mehr Gerechtigkeit, sichere die
Einnahmen des Staates und gewährleistet die Handlungsfähigkeit des
Staates.
Buchungsbelege seien sehr wichtig, um Sachverhalte in Verfahren rund
um Steuerhinterziehung und Bekämpfung von Schwarzarbeit aufzuklären.
Der Aufbewahrungspflicht komme somit eine wichtige Dokumentations-
und Beweissicherungsfunktion zu, erläutert die Regierung. Vor allem
könnten wichtige Anhaltspunkte auf missbräuchliche Steuergestaltungen
beziehungsweise Steuervermeidung gewonnen werden. Vor diesem
Hintergrund sollen Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen
und Wertpapierinstituten dauerhaft länger aufbewahrt werden. Konkret
würden die Aufbewahrungsfristen in bestimmten Bereichen im Steuerrecht
und dem Handelsrecht auf zehn Jahre verstetigt. Längere Aufbewahrungsfristen
stärken die Rahmenbedingungen eines wirksamen
Steuervollzugs.
Die Aufbewahrungsfrist werde bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute
auf zehn Jahre verlängert. Denn insbesondere die dort geführten
Belege könnten als Kontrollmaterial zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung
verwendet werden. Da Banken, Versicherungen und
Wertpapierinstitute ihre Buchungsbelege sehr häufig in digitaler Form
aufbewahren, sei von einem sehr viel geringeren Erfüllungsaufwand
auszugehen. Für die restlichen Steuerpflichtigen gelte für Buchungsbelege
weiter die achtjährige Aufbewahrungsfrist.
Bundesfinanzministerium, PM vom 06.08.2025

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