Seit dem 15.07.2025 gibt es für das Entlastungsverfahren von der Steuer
auf Kapitalerträge ein neues Onlineformular.
Wie das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitteilt, wird das alte Formular
„Antrag auf Erstattung bzw. Freistellung von Kapitalerträgen nach
§ 50c bzw. § 44a Abs. 9 Einkommensteuergesetz“ zukünftig in zwei Formularen
(Erstattung und Freistellung) dargestellt. Die Onlineformulare
seien insgesamt überarbeitet worden und unterschieden sich erheblich
von dem bislang verwendeten Formular.
Die Formularumstellung geht laut BZSt mit einem Portalwechsel einher:
Formularentwürfe des alten Formulars könnten danach im neuen Portal
nicht mehr genutzt werden. Anträge, die über das alte Portal gestellt
wurden, finde man weiterhin im alten Portal. Der Bescheid werde im alten
Portal bekannt gegeben. Alle Anträge, die ab dem 15.07.2025 über
das neue Portal gestellt werden, würden lediglich im neuen Portal angezeigt.
Der Bescheid werde im neuen Portal bekannt gegeben.
Belegnachreichungen und Allgemeine Anfragen könne man auch zu Anträgen
aus dem alten Portal im neuen Portal vornehmen. Allerdings erschienen
diese Vorgänge dann auch nur im neuen Portal.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 01.07.2025
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