Abgesetzt: Erhöhung steuerlicher Freibeträge für Arbeitnehmer

Die geplante Abstimmung über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit
dem Titel „Arbeitende Mitte stärken – Steuerbelastung senken“ (BT-Drs.
20/8861) wurde von der Tagesordnung des Bundestages am 25.04.2024,
wieder abgesetzt. Der Finanzausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung
(BT-Drs. 20/11061) vorgelegt.
Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag, den steuerlichen Grundfreibetrag
und den Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum um
zwölf Prozent anzuheben, das Kindergeld für 2024 entsprechend zu erhöhen
und die bis 2022 bestehende Stufung für kinderreiche Familien
ab dem dritten und vierten Kind wiedereinzuführen.
Nachdem das Bürgergeld zum 01.01.2024 um rund zwölf Prozent erhöht
worden sei, sei es wichtig, nun auch ein deutliches Signal für Leistung zu
setzen, heißt es zur Begründung. Arbeit müsse sich lohnen, Beschäftigung
attraktiver sein als der Bezug von Sozialleistungen. Die Fraktion
zeigt sich überrascht, dass das Bundesfinanzministerium den Grundfreibetrag
um nur acht Prozent und den Kinderfreibetrag um knapp zehn
Prozent anheben wolle, obwohl nach ständiger Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts das sozialhilferechtlich definierte Existenzminimum
die Untergrenze für das einkommensteuerliche Existenzminimum
bilde und nicht unterschritten werden dürfe.
Deutscher Bundestag, PM vom 24.04.2024

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