Bundesrat beschließt Verlängerung weiterer Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld

Am 10. Dezember 2021 hat der Bundesrat unter Anderem weitere Verlängerungen der Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld beschlossen.

 

  • Verlängerung der erhöhten Leistungssätze bis zum 31. März 2022.
  • Verlängerung des anrechnungsfreien Hinzuverdienstes aus einer geringfügigen Beschäftigung bis zum 31. März 2022.

 

Das Gesetz muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden, bevor die entsprechenden Regelungen zum Kurzarbeitergeld am 01. Januar 2022 in Kraft treten können.

 

 

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