Das Finanzgericht (FG) Köln hat festgestellt, dass eine beruflich begründete
doppelte Haushaltsführung auch dann vorliegen kann, wenn der
bisherige Hausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt
und in der beibehaltenen Wohnung ein Zweithaushalt begründet
wird. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz
hin.
Es müsse sich jedoch aus den Umständen ein Wechsel des Hauptwohnsitzes
und ein neuer Lebensmittelpunkt ableiten lassen. In der vorliegenden
Konstellation habe sich der Steuerzahler mit seiner Familie weiterhin
zu oft am alten Hauptwohnsitz aufgehalten, der an sich den Zweitwohnsitz
darstellen sollte. Die Annahme eines Lebensmittelpunktes am
anderen Ort als neuer Hauptwohnsitz sei nicht gerechtfertigt, so der
BdSt, wenn der Steuerzahler dort weder am Gemeindeleben teilnimmt
noch eine Tageszeitung bezieht noch in irgendeiner Form ersichtlich ist,
welche sozialen Kontakte der Steuerzahler, seine Ehefrau und seine Kinder
in dem betreffenden Ort oder dessen Umgebung pflegen.
Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz, PM vom 14.06.2024 zu Finanzgericht
Köln, Urteil vom 22.06.2023, 11 K 3123/18
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