Erstattung der Quellensteuer: Neues Verfahren mit Haken

Die EU-Kommission plant die Einführung eines neuen Verfahrens namens FASTER zur Beschleunigung der Rückerstattung der Quellensteuer auf Aktien und Anleihen. Dies soll dazu dienen, Investoren für ein diversifizierteres EU-Wertpapier-Portfolio zu gewinnen. Bisherige Antragsverfahren zur Rückerstattung der Quellensteuer sind für Kleinanleger kompliziert und bürokratisch. Die EU-Kommission möchte mit FASTER eine einheitliche digitale Lösung einführen, die den Prozess innerhalb eines Tages digital abwickelt.

FASTER beinhaltet zwei weitere Schnellverfahren: „relief at source“ und „quick refund“. Bei ersterem erhebt die ausländische Steuerbehörde einen ermäßigten Quellensteuersatz gemäß Doppelbesteuerungsabkommen. Dies würde Anlegern den eigentlichen Erstattungsprozess ersparen. Allerdings liegt die Entscheidung über die Anwendung bei den Mitgliedstaaten, was den Erfolg dieses Verfahrens fraglich macht.

Der „quick refund“ sieht vor, dass die Quellensteuer wie bisher einbehalten wird, aber innerhalb von 50 Tagen nach Antragsstellung erstattet wird. Obwohl dieses Verfahren eine Verbesserung darstellt, wird es nur über Banken abgewickelt. Die damit verbundenen Gebühren könnten es für Kleinanleger unattraktiv machen, wie der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) befürchtet.

Der DStV betont, dass FASTER zwar eine Verbesserung darstellt, jedoch nicht ausreichend sei. Die endgültige Effektivität hänge von der Umsetzung durch die EU und die Mitgliedstaaten ab. Der Verband fordert, dass die EU-Mitgliedstaaten über ihren Schatten springen und die nötigen Maßnahmen ergreifen, um FASTER zu einem effektiveren System zu machen.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V., Pressemitteilung vom 12.07.2023

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