Kleine PV Anlagen

In der Zukunft werden kleine PV-Anlagen nicht mehr von der Einkommensteuer erfasst.

Ziel:

  • Die Zahlen der PV Anlagen zu erhöhen.
  • für eine zunehmende klimafreundliche Stromerzeugung.

 

Was ändert sich:

  • keine umfangreiche Erklärungspflicht gegenüber den Finanzämtern bei Inbetriebnahme einer kleinen PV-Anlage.
  • werden ohne bürokratischen Aufwand nicht mehr von der Einkommensteuer erfasst.

 

Was bleibt erhalten:

  • Keine Änderungen gibt es in der umsatzsteuerlichen Beurteilung der PV-Anlagen.
  • Vorsteuerabzüge bleiben erhalten.

 

Dies gilt für Anlagen die ab dem 31.12.2003 in Betrieb genommen wurden.

 

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Wir haben eine Partner Steuerkanzlei!

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