«Krankfeiern» auf Party rechtfertigt fristlose Kündigung

Meldet sich eine Arbeitnehmerin bei ihrem Arbeitgeber für 2 Tage

krank und nimmt an einer „Wild Night Ibiza Party“ teil, ist von einer

vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit auszugehen. Eine fristlose

Kündigung kann dann gerechtfertigt sein.

Die Klägerin war bei der Beklagten seit 2017 als Pflegeassistentin

beschäftigt. Sie war für Samstag, den 02.07.2022, und Sonntag, den

03.07.2022, zum Spätdienst eingeteilt. Für die Dienste meldete sie

sich bei der Beklagten krank. In dieser Nacht fand im sog.

Schaukelkeller in Hennef die White Night Ibiza Party statt, auf der

Fotos von der feiernden Klägerin entstanden. Diese fanden sich beim

WhatsApp-Status der Klägerin und auf der Homepage des

Partyveranstalters. Die Beklagte kündigte ihr daraufhin fristlos.

Hiergegen erhob sie Kündigungsschutzklage.

Mit Urteil vom 16.12.2022 wies das Arbeitsgericht Siegburg die Klage

ab. Die fristlose Kündigung hielt es für gerechtfertigt. Der wichtige

Kündigungsgrund liege darin, dass die Klägerin über ihre Erkrankung

getäuscht und damit das Vertrauen in ihre Redlichkeit zerstört habe.

Für die Kammer stand aufgrund der Fotos fest, dass sie am Tage

ihrer angeblich bestehenden Arbeitsunfähigkeit bester Laune und

ersichtlich bei bester Gesundheit an der White Night Ibiza Party

teilgenommen habe, während sie sich für die Dienste am 02.07. und

03.07.2022 gegenüber der Beklagten arbeitsunfähig meldete. Der

Beweiswert der AU-Bescheinigung sei damit erschüttert. Die

Erklärung der Klägerin sie habe an einer 2-tägigen psychischen

Erkrankung gelitten, die vom Arzt nachträglich festgestellt worden

sei, glaubte das Gericht der Klägerin nicht. Die Kammer ging davon

aus, dass die Klägerin die Neigung habe, die Unwahrheit zu sagen.

Dies ergebe sich bereits aus ihren Einlassungen im Verfahren. So

habe sie eingeräumt, dass sie dem Arbeitgeber gegenüber am

05.07.2022 mitgeteilt hat, sich wegen Grippesymptomen unwohl

und fiebrig gefühlt zu haben. Im Verfahren habe sie dann eine

2-tägige psychische Erkrankung vorgetragen, die nach genau einem

Wochenende ohne weitere therapeutische Maßnahmen ausgeheilt

gewesen sei. Dies sei schlicht unglaubhaft.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann

Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.

ArbG Siegburg, Pressemitteilung vom 10.01.2023 zum Urteil 5 Ca

1200/22 vom 16.12.2022 (nrkr)

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