Bitcoin, Ripple, Ether & Co.: Wer in die Welt der Kryptowährungen eintaucht, weiß um deren Vielfalt und Komplexität. Die Finanzverwaltung will dieser nun mit einigen neuen steuerrechtlichen Regelungen Herr werden. Der DStV fordert, bei den geplanten Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten vor allem die Umsetzbarkeit seitens der Steuerpflichtigen stärker in den Fokus zu nehmen. Für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und sonstigen Token braucht es spezielle Software. Für diese sollen Steuerpflichtige laut BMF-Entwurf eine Verfahrensdokumentation erstellen. Der DStV weist darauf hin, dass Steuerpflichtige diese Forderung nicht erfüllen können. Sie haben als Anwender weder Informationen noch Zugang zu den erforderlichen Datenaggregationsschritten. Außerdem sollen die Steuerpflichtigen eine Festschreibung der Daten in den Vorsystemen sicherstellen. Das Problem: Aktuell bietet der Markt keine Software-Lösung an, die eine solche Unveränderbarkeit von Werten in den Vorsystemen umsetzt. Die Steuerpflichtigen als Nutzer können die Softwaregegebenheiten nicht beeinflussen. Es sollte daher außer Frage stehen, dass ihnen dieser Umstand nicht zum Nachteil gereichen darf. Hinzukommt, dass sämtliche Transaktionen bereits in der Blockchain festgeschrieben und entsprechend nachprüfbar sind. DStV, Mitteilung vom 01.09.2022
Menü