Neuregelung des Transparenzregister

Gelten für folgende Gesellschaftsformen GmbH, KG, OHG, GmbH & Co. KG

 

Im Transparenzregister werden eingetragen:

  •  juristische Personen des Privatrechts.
  • im Handelsregister eingetragene Personengesellschaften.

 

Ziel:  Bekämpfung Terrorismus und Geldwäsche durch transparente Kontrollstrukturen.

 

Erforderliche Angaben:

  • Angaben zur Gesellschaft und den wirtschaftlichen Berechtigten (Gesellschafter/Geschäftsführer) .
  • Vor- und Nachname, Wohnort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit.
  • Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses.

 

Änderung: Die Befreiung der Eintragung in das Handelsregister von GmbH oder GmbH & Co. KG entfällt, da es sich jetzt um ein Vollregister handelt.

Eine Eintragung für die Gesellschaften ist jetzt ausnahmslos.

 

Das Gesetz ist zum 01.08.2021 in Kraft getreten. Übergangsfristen werden vom Gesetzgeber unter bestimmte Voraussetzungen bis zum 30.06.2022 gewährt.

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Wir haben eine Partner Steuerkanzlei!

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Montag – Donnerstag
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Freitag 8 – 12 Uhr