Fristverlängerung bis 31.01.2021
Die Frist für die Anträge der Überbrückungshilfe II (Fördermonate September bis Dezember 2020) wurde auf den 31.01.2021 verlängert.
Die Frist für die Anträge der Überbrückungshilfe II (Fördermonate September bis Dezember 2020) wurde auf den 31.01.2021 verlängert.
Schierghofer Steuerberatungsgesellschaft GmbH
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