Überbrückungshilfe III Plus

 

Jetzt die Überbrückungshilfe III Plus beantragen

 

Für wen: Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen.

Jahresumsatz:  bis zu 750 Millionen Euro.
(die Grenze entfällt für Schließungsanordnungen auf der Grundlage eines Beschlusses betroffene Unternehmen des Einzelhandels, Veranstaltungen- und Kulturbranchen, Hotellerie, Gastronomie, Pyrotechnikbranchen sowie Unternehmen des Großhandles und Reisebranche).

 

Bedingungen der Überbrückungshilfe III Plus entsprechen denjenigen der Überbrückungshilfe III

 

Änderungen

  • Restart-Prämie = Personalkostenhilfe für Unternehmen, die bei Wiedereröffnung ihr Personal schneller aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen und/oder die Beschäftigungszahl anderweitig erhöhen.

Die Überbrückungshilfe III Plus kann nur über einen prüfenden Dritten (Steuerberater oder Rechtsanwalt) beantragt werden!

Termin vereinbaren

Montag – Donnerstag
8 -12 und 13 – 17 Uhr
Freitag 8 – 12 Uhr