Überbrückungshilfe III Plus

 

Jetzt die Überbrückungshilfe III Plus beantragen

 

Für wen: Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen.

Jahresumsatz:  bis zu 750 Millionen Euro.
(die Grenze entfällt für Schließungsanordnungen auf der Grundlage eines Beschlusses betroffene Unternehmen des Einzelhandels, Veranstaltungen- und Kulturbranchen, Hotellerie, Gastronomie, Pyrotechnikbranchen sowie Unternehmen des Großhandles und Reisebranche).

 

Bedingungen der Überbrückungshilfe III Plus entsprechen denjenigen der Überbrückungshilfe III

 

Änderungen

  • Restart-Prämie = Personalkostenhilfe für Unternehmen, die bei Wiedereröffnung ihr Personal schneller aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen und/oder die Beschäftigungszahl anderweitig erhöhen.

Die Überbrückungshilfe III Plus kann nur über einen prüfenden Dritten (Steuerberater oder Rechtsanwalt) beantragt werden!

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Wir haben eine Partner Steuerkanzlei!

Wir freuen uns sehr, euch mitteilen zu können, dass die Steuerkanzlei Schierghofer eine Partnerkanzlei hat: die HAAS Steuerkanzlei in Germering! Gemeinsam werden wir unsere Expertise bündeln und unseren Mandanten einen noch umfassenderen Service bieten. Mit unserem erweiterten Team sind wir bestens gerüstet, um euren steuerlichen Bedürfnissen gerecht zu werden und euch bei allen Fragen rund um Steuern, Buchhaltung und mehr zu unterstützen. Wir sind jetzt noch besser aufgestellt, um euch zu helfen und individuelle Lösungen zu finden. Wir freuen uns auf eine super Zusammenarbeit!

Montag – Donnerstag
8 -12 und 13 – 17 Uhr
Freitag 8 – 12 Uhr