Verlängerung bei steuerfreien Corona-Sonderzahlungen

  • Im Rahmen des Corona-Steuerhilfegesetzes wurde beschlossen, dass im Zeitraum zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.12.2020 Sonderzahlungen an Arbeitnehmer in Höhe von bis zu 1.500,00 € steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden können.
  • Inzwischen wurde die Frist für die steuerfreie Sonderzahlung per Gesetz bis zum 31.03.2022 verlängert.

 

  • Die Gewährung der steuerfreien Sonderzahlung ist jedoch nicht von einer direkten Betroffenheit durch die Corona-Krise abhängig, gilt also für jeden Beschäftigten unabhängig davon, in welcher Branche dieser tätig ist.
  • Wichtig ist, dass die Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet und der Grund für die Zahlung im Lohnkonto aufgezeichnet wird.

 

Hinweis:

Wurde die Sonderzahlung bisher nicht oder nicht in voller Höhe ausgeschöpft, ist nun noch genug Zeit, diese erstmalig zu gewähren
oder bis zum Gesamtbetrag von 1.500,00 € aufzustocken.

 

Termin vereinbaren

Wir haben eine Partner Steuerkanzlei!

Wir freuen uns sehr, euch mitteilen zu können, dass die Steuerkanzlei Schierghofer eine Partnerkanzlei hat: die HAAS Steuerkanzlei in Germering! Gemeinsam werden wir unsere Expertise bündeln und unseren Mandanten einen noch umfassenderen Service bieten. Mit unserem erweiterten Team sind wir bestens gerüstet, um euren steuerlichen Bedürfnissen gerecht zu werden und euch bei allen Fragen rund um Steuern, Buchhaltung und mehr zu unterstützen. Wir sind jetzt noch besser aufgestellt, um euch zu helfen und individuelle Lösungen zu finden. Wir freuen uns auf eine super Zusammenarbeit!

Montag – Donnerstag
8 -12 und 13 – 17 Uhr
Freitag 8 – 12 Uhr