Corona-Wirtschaftshilfen: Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen bis zum 30.09.2024 verlängert

Bund und Länder haben sich mit den Berufsorganisationen der prüfenden
Dritten im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam
auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der
Schlussabrechnung verständigt. Die Schlussabrechnungen der Corona-
Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen)
können demnach noch bis zum 30.09.2024 eingereicht werden. Dies teilt
das Bundeswirtschaftsministerium mit.
Die vereinbarten Schritte, insbesondere die Festlegung des neuen Endtermins,
damit möglichst alle noch ausstehenden rund 400.000 Schlussabrechnungen
den Bewilligungsstellen zur Prüfung vorliegen werden,
sowie Vereinfachungen und Beschleunigungen der Prüfverfahren sind
laut Wirtschaftsministerium in einer gemeinsamen Erklärung zusammengefasst.
Sofern bis zu dem neuen Endtermin keine fristgerecht eingereichten
Schlussabrechnungen für die vorläufigen Bewilligungen vorliegen, seien
von den jeweils zuständigen Bewilligungsstellen der Länder umgehend
Rückforderungsmaßnahmen einzuleiten.
Bundeswirtschaftsministerium, PM vom 14.03.2024

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