Digitale Verwaltung: Bundesregierung beschließt digitales Bürgerkonto

Die Bundesregierung hat am 24.05.2023 beschlossen, ein Paket für die digitale Verwaltung einzuführen. Ein zentrales Element dieses Pakets ist das BundID, ein digitales Bürgerkonto, das es den Bürgern ermöglichen soll, sich deutschlandweit zu identifizieren und Anträge zu stellen. Zusätzlich wird ein digitales Postfach bereitgestellt, über das die Kommunikation und die Zustellung von Bescheiden erfolgen können.

Ein wichtiges Ziel ist es, die „Zettelwirtschaft“ durch das Once-Only-Prinzip zu beenden. Zukünftig sollen Nachweise für Anträge elektronisch von den zuständigen Behörden und Registern abgerufen werden können, wenn der Antragsteller sein Einverständnis gibt. Die Schriftform soll ebenfalls abgeschafft werden, sodass alle Leistungen einfach und rechtssicher über die Onlineausweisfunktion des Personalausweises digital beantragt werden können, ohne dass eine händische Unterschrift erforderlich ist.

Darüber hinaus ist geplant, die Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit von elektronischen Verwaltungsleistungen gesetzlich zu verankern, um sicherzustellen, dass staatliche Angebote im Internet den Bedürfnissen aller Bürger gerecht werden. Die Beratung bei der Nutzung digitaler Angebote über die Behördenrufnummer 115 soll verbessert werden und zukünftig auch ein Beratungsangebot für staatliche Onlinedienste bereitstellen.

Es wird angestrebt, digitale Anträge für wichtige Verwaltungsleistungen flächendeckend einzuführen. Dazu gehören beispielsweise die Ummeldung, das Elterngeld, die Eheschließung, die Kfz-An- und Ummeldung, die Baugenehmigung, der Führerschein und das Wohngeld. Bis spätestens 2024 sollen diese Leistungen in ganz Deutschland digital beantragt werden können.

Für Unternehmen und andere juristische Personen wird ein zentrales Konto, das sogenannte Organisationskonto, verpflichtend sein. Öffentliche Stellen, die digitale Verwaltungsleistungen im Portalverbund anbieten, müssen dieses Konto verwenden. Dadurch können Unternehmen zukünftig alle Anträge über ihr zentrales Organisationskonto stellen. Darüber hinaus wird festgelegt, dass unternehmensbezogene Verwaltungsleistungen, die der Ausführung von Bundesgesetzen im Bereich des Wirtschaftsrechts dienen, spätestens nach fünf Jahren ausschließlich elektronisch angeboten werden sollen.

Mit diesen Maßnahmen strebt die Bundesregierung an, die digitale Verwaltung zu verbessern und den Bürgern sowie Unternehmen den Zugang zu Verwaltungsleistungen zu erleichtern.

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