Einkommensteuerbescheide für 2022: Versand startet ab Ende März 2023 Die ersten Steuerbescheide von Bürgern, die bereits ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 abgegeben haben, treffen frühestens Ende März/Anfang April 2023 ein. Dies meldet das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz. Grund sei, dass die gesetzlichen Fristen Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit ließen, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zu übermitteln. Zudem stünden den Finanzämtern die bundeseinheitlichen Programme zur Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen des Vorjahres in der Regel erst frühestens ab Mitte März zur Verfügung. Gleiches gelte für die Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP) für Arbeitnehmer, denen die die Pauschale nicht mit dem Arbeitslohn ausgezahlt wurde. Diese erhalten die EPP über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022. Eine Auszahlung beziehungsweise Anrechnung auf die zu zahlende Einkommensteuer werde daher ebenfalls erst frühesten ab Mitte März 2023 erfolgen können. Die Finanzämter bitten laut LfSt darum, von Nachfragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen. Der Bearbeitungsumfang und die Bearbeitungsdauer der Erklärungen hingen vom jeweiligen Einzelfall ab. Informationen zum Bearbeitungsstand fänden sich auf den Internetseiten des jeweiligen Finanzamtes unter „Bearbeitungsstand“. Die Finanzverwaltung empfehle, die Steuererklärung elektronisch zu erstellen. Dies sei kostenlos über „Mein ELSTER“ oder Software aus dem Handel möglich. Vorteile sind laut LfSt unter anderen, dass die Daten direkt im Finanzamt verfügbar sind und somit schneller bearbeitet werden können. Auch könnten dem Finanzamt mithilfe des Bescheinigungsabrufs bereits elektronisch vorliegende Daten in die Steuererklärung übernommen werden. Diese Belege stünden spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Frist vollständig zur Verfügung. Ein weiterer Vorteil sei, dass aus der Erklärung des Vorjahres Daten übernommen werden können, sodass eine vorausgefüllte Steuererklärung vorliegt. Neu sei die Möglichkeit, Belege mit der App „Mein ELSTER+“ per Smartphone zu fotografieren und hochzuladen. Für die Steuererklärung relevante Daten könnten übernommen werden. Um ELSTER nutzen zu können, sei lediglich ein Benutzerkonto unter “ www.elster.de“ anzulegen. Hilfe hierzu bietet laut LfSt eine Klickanleitung auf den Internetseiten der Finanzämter. PM vom 03.03.2023
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