Das Finanzgericht (FG) Münster prüft, ob es rechtmäßig ist, dass die Energiepreispauschale
besteuert wird. Hierauf weist der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hin.
Die Energiepreispauschale sei ab September 2022 als Kompensation für
die hohen Energiekosten ausgezahlt worden. Von der Einmalzahlung in
Höhe von 300 Euro profitierten laut DStV Arbeitnehmer, Selbstständige
und schließlich auch Rentner. Allerdings habe die Pauschale der Einkommensteuer
unterlegen.
Zur Frage, ob dies rechtmäßig ist, sei jetzt eine Klage beim FG Münster
anhängig (14 K 1425/23 E). Es bleibe abzuwarten, ob der Bundesfinanzhof
oder das Bundesverfassungsgericht die Steuerpflicht dieser Entlastungsmaßnahme
unter die Lupe nehmen wird, so der DStV.
Inwieweit das Einlegen eines Einspruchs und ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens
– zum gegenwärtigen Zeitpunkt oder später – sinnvoll ist, müsse der
Steuerberater mit seinen Mandanten im konkreten Einzelfall entscheiden.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 23.01.2024
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