Goldmünze als Wertanlage? Was müssen Sie wissen?

Wer mit kleinen Beträgen an den Aufbau einer goldenen Reserve für den Notfall denkt, ist mit dem Kauf von Goldmünzen gut beraten. Doch auch hier müssen Sie sich auf einige Besonderheiten einstellen, damit Sie beim späteren Verkauf keine bösen Überraschungen erleben.

Begehrt sind bei Käufern von Goldmünzen neben deutschen Goldmünzen aus Kaisers Zeiten oder anderen Sammlerstücken vor allem die sog. Bullion Coins. Dies sind international akzeptierte Anlage-Goldmünzen wie z.B. der südafrikanische Krügerrand, die kanadische Maple Leaf, der amerikanische Eagle, die Wiener Philharmoniker aus Österreich und der australische Nugget Kangaroo.

In ihren Herkunftsländern gelten diese Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel und ihre Preise orientieren sich –  mit niedrigen Aufschlägen – an den Goldnotierungen.

Beim Kauf der Münzen verlangen die Banken einen Aufschlag auf den inneren Metallwert. Mit dieser Verkaufsgebühr finanzieren sie die für das Goldgeschäft anfallenden Bevorratungs- und Prüfkosten und ihre Gewinnspanne. Für die Höhe des Aufschlags auf den inneren Metallwert gilt: Je kleiner die Stückelung (z.B. 1/10 Unze) ausfällt, desto höher sind die Gebühren. Bei einer 1/10-Unzen-Münze müssen Sie bereits mit einem Gebührenanteil von rund 22 % am Endverkaufspreis rechnen. Deshalb sollten Sie bei der Goldanlage 1-Unzen-Münzen bevorzugen. Früher waren Sie beim Kauf von Gold-Anlagemünzen mehr oder weniger auf das Angebot Ihrer Hausbank angewiesen.

Inzwischen gibt es im Internet spezialisierte Goldhändler wie beispielsweise ProAurum. Vor dem Münzenkauf sollten Sie unbedingt mehrere Angebote einholen und vergleichen. Preisunterschiede von bis zu 20 % sind keine Seltenheit. Einen sehr guten Marktüberblick mit Preisvergleich liefert Ihnen im Internet die Seite bullion-investor.com. Auf keinen Fall sollten Sie Münzen (oder Barren) über E-Bay kaufen. Hier werden oft Fantasiepreise verlangt.

In Deutschland ist der Kauf und Verkauf von Anlage-Goldmünzen mehrwertsteuerfrei. Diese Umsatzsteuerfreiheit gilt jedoch nur für Anlage-Goldmünzen, wenn sie im Ausgabeland als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.

Eine Liste über die im Ausgabeland als gesetzliches Zahlungsmittel zugelassenen Anlage-Goldmünzen finden Sie auf den Seiten des Verbandes der Deutschen Münzhändler. Neben der Umsatzsteuerfreiheit genießen die Besitzer von Goldmünzen und -barren einen weiteren Steuervorteil. Goldmünzen und Goldbarren sind von der Abgeltungsteuer befreit. Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) ist Gold nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei wieder veräußerbar. Die Freigrenze für Veräußerungsgewinne aus spekulativem Goldhandel bei einer Haltedauer von unter einem Jahr beträgt 600, Euro, d.h., Gewinne sind ab 600,01 Euro in vollem Umfang steuerpflichtig.

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