Grenzüberschreitende Umwandlungen: Europaweit kompatibles Verfahren geplant

Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag von Bundesjustizminister

Marco Buschmann (FDP) den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung

der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG) beschlossen. Der

Regierungsentwurf dient der Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie

über grenzüberschreitende Umwandlungen. Daneben enthält er eine

Reihe von Erleichterungen für innerstaatliche Umwandlungen von

Unternehmen.

Nach dem Regierungsentwurf soll für grenzüberschreitende

Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel von

Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und

Gesellschaften mit beschränkter Haftung ein rechtssicheres

europaweit kompatibles Verfahren eingeführt werden, bei dem die

beteiligten Handelsregister digital miteinander kommunizieren.

Für grenzüberschreitende und für innerstaatliche Umwandlungen

sollen die Rechte der Minderheitsgesellschafter vereinheitlicht

werden. Die Ungleichbehandlung von Minderheitsgesellschaftern

übertragender und übernehmender Gesellschaften bei der

Verschmelzung werde beendet. Das Spruchverfahren soll künftig

beiden Gruppen von Minderheitsgesellschaftern zur Verfügung

stehen.

Aktiengesellschaften sollen die Möglichkeit erhalten, erforderliche

Anpassungen der Wertverhältnisse übertragender und

übernehmender Gesellschaften durch zusätzliche Aktien

auszugleichen. Das schone die Liquidität und erleichtere

Investitionen im Zuge von Umstrukturierungen, so das

Bundesjustizministerium.

Der Schutz der Gesellschaftsgläubiger im Umwandlungsverfahren

werde gestärkt und ihr Rechtsschutz effizient ausgestaltet.

Schließlich sollen Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden

Umwandlungen ihrer Arbeitgeber eigene Rechte auf frühzeitige und

umfassende Information über das Umwandlungsvorhaben erhalten,

um ihre Rechte effektiv wahrnehmen zu können.

Bundesjustizministerium, PM vom 28.02.2023

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