Grundsteuererklärung: Was tun bei Erinnerung des Finanzamtes trotz vermeintlich richtiger Abgabe?

Die Finanzämter in Rheinland-Pfalz senden derzeit Erinnerungsschreiben an Grundstückseigentümer, die entweder noch keine Grundsteuererklärung abgegeben haben oder bei denen vermutlich zu wenige Erklärungen vorliegen. Diese Erinnerungsschreiben enthalten Informationen und Ausfüllhilfen, die genutzt werden sollten, um eventuelle bereits übermittelte Angaben zu überprüfen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Aktenzeichen, welches in allen Schreiben des Finanzamts oben auf der ersten Seite steht, wichtig für die korrekte Zuordnung der Erklärung ist.

Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz klärt über häufige Gründe für fehlende Erklärungen auf. Ein Grund könnte sein, dass die Erklärung unter einem anderen Aktenzeichen verarbeitet wurde als im Informationsschreiben mitgeteilt. Elektronisch übermittelnde Personen können dies in „Mein ELSTER“ prüfen. Falls Grundstücke unter verschiedenen Aktenzeichen geführt wurden, wird für jedes Aktenzeichen eine separate Erklärung erwartet. Bei Zusammenfassung von getrennt geführten Grundstücksteilen in einer Erklärung sollte das verwendete Aktenzeichen dem Finanzamt mitgeteilt werden.

Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt neu, dass das Wohnhaus oder der Wohnteil sowie der zugehörige Grund und Boden dem Grundvermögen (Grundsteuer B) zugeordnet werden müssen, weshalb eine separate Erklärung mit eigenem Aktenzeichen erforderlich ist. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Verwechslungen mit Angaben für den ZENSUS auftreten könnten und in solchen Fällen die Grundsteuererklärung möglicherweise nicht ans Finanzamt, sondern an das Statistische Landesamt gesendet wurde.

Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Erklärungen von den tatsächlichen Eigentümern des Grundbesitzes zum Stichtag 01.01.2022 abgegeben werden. Falls Erinnerungen fälschlicherweise an falsche Adressaten geschickt wurden, weil der Grundbesitz vor dem Stichtag verkauft wurde, sollte das Finanzamt umgehend informiert werden. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Finanzämter aufgrund der hohen Anzahl an zu bearbeitenden Erklärungen und Rückfragen derzeit stark ausgelastet sind, was zu längeren Bearbeitungszeiten führen kann. Hilfestellungen zur Grundsteuererklärung in ELSTER sind auf der Website des Landesamts für Steuern Rheinland-Pfalz verfügbar.

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