Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 02.03.2023 entschieden, dass ein Insolvenzverwalter das Wohnungsrecht eines Insolvenzschuldners an seinem eigenen Grundstück löschen kann. In diesem Fall hatte der Beteiligte zu 1 ein Wohnungsrecht an seinem eigenen Grundstück errichtet und in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eingebracht. Nachdem das Insolvenzverfahren des Beteiligten zu 1 eröffnet wurde, nahm der Insolvenzverwalter die GbR erfolgreich auf Rückgewähr in Anspruch und erklärte die Auflassung des Grundbesitzes an den Beteiligten zu 1. Zudem beantragte er die Löschung des Wohnungsrechts, was auch genehmigt wurde.
Der Beteiligte zu 1 legte Beschwerde gegen die Löschung des Wohnungsrechts ein, hatte jedoch weder in erster noch in zweiter Instanz Erfolg. Der BGH argumentierte, dass die Löschung des Wohnungsrechts keine gesetzlichen Vorschriften verletzt habe, da der Insolvenzverwalter befugt war, dies zu bewilligen. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse auf den Insolvenzverwalter über, und dem Insolvenzschuldner wird die Bewilligungsbefugnis entzogen.
Normalerweise gehören beschränkte persönliche Dienstbarkeiten wie das Wohnungsrecht nicht zur Insolvenzmasse, da sie nicht übertragbar und somit nicht pfändbar sind. Der BGH stellte jedoch fest, dass das Wohnungsrecht in diesem Fall pfändbar sei, da der Beteiligte zu 1 das Eigentum an dem Grundstück zurückgewonnen hatte, und das Wohnungsrecht zu einem Eigentümerwohnungsrecht wurde. Der BGH folgte einer Entscheidung von 1964, wonach beschränkte persönliche Dienstbarkeiten pfändbar sind, wenn der Eigentümer des Grundstücks und der Berechtigte identisch sind. Das Eigentümerwohnungsrecht ist daher immer pfändbar, unabhängig davon, ob es von Anfang an als Eigentümerwohnungsrecht erstellt wurde oder später durch Vereinigung von Wohnungsrecht und Eigentum in einer Person entstand.
Aufgrund seiner Pfändbarkeit fällt das Eigentümerwohnungsrecht im Falle der Insolvenz des wohnungsberechtigten Grundstückseigentümers in die Insolvenzmasse und kann vom Insolvenzverwalter verwertet werden. Der Insolvenzverwalter kann daher im Rahmen der Verwertung die Löschung des Wohnungsrechts genehmigen, beispielsweise um das Grundstück ohne Belastungen verkaufen zu können.