Keine Gehaltsentschädigung während der Quarantäne- bei abgelehnter Impfung

Der Arbeitnehmer bekommt bei einem zuvor ausgeschlagenem Impfangebot keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.

Wann bekommt der Arbeitnehmer eine Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetzt (IfSG)?

  • Wenn das Gesundheitsamt eine Quarantäne anordnet nach dem IfSG.
  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Entschädigungsleistung nach dem IfSG auszuzahlen.
  • Die Entschädigungsleistung wird von den jeweiligen Behörden der Länder dem Arbeitgeber erstattet.

Was hat sich an dem Anspruch der Quarantäneentschädigung geändert?

  • Es besteht kein Anspruch auf eine Entschädigung für diejenigen, die ein Impfangebot ausgeschlagen haben und die Quarantäne dadurch hätte vermeiden können.

 

Wo können die Arbeitgeber die aktuellen Quarantänebestimmungen erfahren?

  • Auf den Websites der Gesundheitsministerien der Länder.

 

Wenn  sich  Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht Impfen lassen können- haben sie einen Anspruch auf Quarantäneentschädigung?

  • Ja, sie haben einen Anspruch auf Entschädigung.
  • Die Beantragung ist allerdings aufwändiger, da der Arbeitgeber begründen muss warum der Arbeitnehmer nicht geimpft werden konnte.

 

Haben Arbeitgeber Anspruch auf Auskunft ob der Arbeitnehmer geimpft ist?

  • Arbeitsrechtlich gesehen kann der AG Anspruch auf Auskunft haben.
  • Voraussetzung des Anspruches ist, dass ohne Auskunft Nachteile entstehen können.

 

Achtung: Der Arbeitgeber bekommt keine Entschädigung wenn der Arbeitnehmer während der Quarantäne die Möglichkeit hat im Home Office zu arbeiten.

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