Novemberhilfe

Novemberhilfe ist ab dem 27.11.2020 beantragbar!

Anspruchsberechtigte:

  • direkt von einer Schließung betroffene Unternehmen (= Gastronomie, Fitnessstudio, etc.) oder
  • indirekt betroffene Unternehmen (= von den staatlichen Maßnahmen eingeschränkte Unternehmen, die nachweislich 80 % ihres Umsatzes einbüßen müssen)

 

Ermittlung der Novemberhilfe:
75 % des durchschnittlichen Wochenumsatzes des Monats November 2019

 

Zu beachten ist:

  • Kurzarbeitergeld und Überbrückungshilfen werden in voller Höhe angerechnet und kürzen somit die Novemberhilfe
  • Sonderregelung bei Gastronomie: Berücksichtigt werden nur die durchschnittlichen Novemberwochenumsätze aus dem Jahr 2019, die mit dem vollen Steuersatz (19 %) besteuert wurden.
    –> Außerachtlassung der Außenumsätze, die mit 7 % besteuert wurden.

 

Antragstellung:
Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich durch einen Steuerberater oder einen Wirtschaftsprüfer.

Darauf kann verzichtet werden, wenn der Förderhöchstbetrag (75 % des Novemberumsatzes aus dem Vorjahr 2019) im Summe 5.000,00 € nicht übersteigt.

Termin vereinbaren

Wir haben eine Partner Steuerkanzlei!

Wir freuen uns sehr, euch mitteilen zu können, dass die Steuerkanzlei Schierghofer eine Partnerkanzlei hat: die HAAS Steuerkanzlei in Germering! Gemeinsam werden wir unsere Expertise bündeln und unseren Mandanten einen noch umfassenderen Service bieten. Mit unserem erweiterten Team sind wir bestens gerüstet, um euren steuerlichen Bedürfnissen gerecht zu werden und euch bei allen Fragen rund um Steuern, Buchhaltung und mehr zu unterstützen. Wir sind jetzt noch besser aufgestellt, um euch zu helfen und individuelle Lösungen zu finden. Wir freuen uns auf eine super Zusammenarbeit!

Montag – Donnerstag
8 -12 und 13 – 17 Uhr
Freitag 8 – 12 Uhr