Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus

  • Die Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus decken die Hilfsmaßnahme von Juli bis Dezember 2021 ab.
  • Die beiden Förderungen sind nicht rückzahlbare Zuschüsse.
  • Die Beantragungsfrist endet nach derzeitigem Stand am 31.12.2021.

 

Wer ist förderberechtigt?

 

  • Alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Mio. €
  • Die Unternehmen benötigen mindestens in einem Monat einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mind. 30 % gegenüber dem jeweiligen Referenzmonat 2019.
  • Förderberechtigt  sind Unternehmen die zum 29.02.2020 oder wahlweise zum 30.06.21 mindestens einen Beschäftigten hatten.
  • Soloselbständige und Freiberufler gelten als Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten, wenn sie die Tätigkeit im Haupterwerb ausüben.

 

Wie hoch ist die Förderung?

 

  • Bei der Überbrückungshilfe III Plus handelt es sich um einen Fixkostenzuschuss (z. B. Mieten u. Pachten von Gebäuden, Grundstücke und Räumlichkeiten inkl. Nebenkosten und Maschinen, Zinsaufwendungen für betriebliche Finanzierungen, Lizenzgebühren, Versicherungen, Personalaufwand anhand von Pauschalen usw.).
  • Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem Umsatzeinbruch in Relation zum entsprechenden Monat 2019.

 

    • Umsatzeinbruch > 70 %
      Erstattung von 100 % der Fixkosten
    • Umsatzeinbruch ≥ 50 % bis ≤ 70 %
      Erstattung von 60 % der Fixkosten
    • Umsatzeinbruch ≥ 30 % bis < 50 %
      Erstattung von 40 % der Fixkosten
    • Umsatzeinbruch < 30 %
      Keine Erstattung

 

Unternehmen, Soloselbständige und hauptberufliche Freiberufler können bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 % im jeweiligen Monat einen weiteren (Eigenkapital-) Zuschuss erhalten.

 

Besonderheit der Neustarthilfe Plus:

 

  • Die Neustarthilfe Plus orientiert sich am Umsatz aus dem Jahr 2019 und ist bei der Beantragung durch Soloselbständige und Einpersonengesellschaften auf
    4.500,00 € für Juli bis Dezember 2021 gedeckt
    . (Künstler und Moderatoren wurden hier speziell berücksichtigt).

Termin vereinbaren

Montag – Donnerstag
8 -12 und 13 – 17 Uhr
Freitag 8 – 12 Uhr